Identitätsklärung und Passersatzbeschaffung

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Im Zuge der Flüchtlingskrise kam es auch zu einer deutlichen Erhöhung der Zahl ausreisepflichtiger Personen. 

Dieses Seminar zeigt Möglichkeiten auf, mit denen in schwierigen Fällen (insbesondere bei Täuschung über die eigene Identität) auch bei Staatsangehörigen von Staaten wie Marokko, Algerien und Indien u. a., die nicht über die gängigen Methoden der Passersatzpapierbeschaffung identifiziert werden können, eine Rückführung ermöglicht werden kann.  

Wesentliche Inhalte:

  • Bedeutung und Umfang der Klärung der Identität sowie der Mitwirkungs- / Duldungspflichten des Ausländers, auch am Maßstab der§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1a u. 4 AufenthG, 48, 49, 82 AufenthG
  • Sachverhaltsaufklärung in schwierigen Fällen
    (Befragung, Plausibilitätsprüfung, Aufklärung über Social-Media u. a.)
  • Möglichkeiten ordnungsbehördlichen Handelns durch Ordnungsverfügungen (,,Passverfügung“, medizinische Altersfest-
    stellungen u.a.)
  • Zusammenarbeit mit anderen Stellen
  • Potential und rechtliche Grenzen von Wohnungsdurchsuchungen, Durchsuchung von Personen und Auswertung von Datenträgern
  • Intensivierung von Passersatzpapierverfahren in Zusammenarbeit mit den ZABen am Beispiel gängiger Zielstaaten
  • Ausländerbehördliches Handeln bei erfolgter oder prognostischer Identifizierung

Zielgruppe: 

Mitarbeitende von Ausländerbehörden, die sich mit Identitätsklärung und Passersatzpapierbeschaffung befassen. 

Anmeldung: 

Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular auf www.jusina.de/bildungsplaner möglich, welche für die jeweilige Veranstaltung unter dem Menüpunkt ,,Über uns“ zu finden sind.

Seminargebühren 349,-€
Verpflegungsgebühren 98€

Seminarleitung:
Sascha Wolf
Stadt Krefeld

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