Ambulante Jugendhilfe
Der Verein jusina unterstützt im Rahmen von ambulanter Jugendhilfe sorgeberechtigte Eltern und ihre Kinder sowie Erziehungspersonen und von ihnen betreute Kinder und Jugendliche.
Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/ oder Krisen Hilfe benötigen.
Ziel der Ambulanten Hilfen zur Erziehung ist die Erschließung und Aktivierung eigener Ressourcen der Hilfeempfänger und die unterstützende Begleitung auf dem Weg zu selbständiger Problembewältigung. Eine intensive Mitwirkungsbereitschaft muss vorhanden sein.
Bewilligt und finanziert werden diese Hilfen von kooperierenden Jugendämtern.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (§ 31 SGB VIII)
Im Rahmen dieser Hilfen betreuen und begleiten wir Familien in Krisen und problematischen Lebenslagen für einen festgelegten Zeitraum.
Unsere SPFH-Leistungen umfassen:
Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII)
Erziehungs-
beistandschaften (Ebei/) (§ 30 SGB VIII)
Im Rahmen dieser Hilfe wird das Kind, bzw. der Jugendliche als Einzelperson wahr- und ernstgenommen. Das familiäre Umfeld wird im Kontext dieser Hilfeform reflektiert.
Die Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche
Ziele der Erziehungsbeistandschaft sind
Wer sind wir?
Wir sind ein Team aus Sozialpädagog*innen, zertifizierten Kinderschutzfachkräften, systemischen Berater*innen, Fachkräften für frühe Hilfen u. a. die seit vielen Jahren Familien, Jugendliche und Kinder in unterschiedlichen Kontexten begleiten und unterstützen.
Für die Inanspruchnahme eines der Hilfsangebote ist die Antragstellung bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erforderlich.
Ansprechpartnerin
Annika Hüning
Koordination / Beratungsleitung
Mobil: +49 1523 21750-72
E-Mail: ahuening@jusina.de
Ansprechpartnerin
Erika Hintenberger
stv. Koordination / Beratungsleitung
Mobil: +49 1523 21765-74
E-Mail: ehintenberger@jusina.de