Ambulant Betreutes Wohnen für Frauen und Männer gem. § 67 SGB XII
Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) ist die Begleitung und Unterstützung von Menschen in ihrem eigenen Wohnraum über einen festgelegten Zeitraum.
Oberstes Ziel ist die Sicherung der Wohnung!
Wir helfen und beraten Menschen in verschiedensten Lebenssituationen. Das Ambulant Betreute Wohnen richtet sich an volljährige Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Diese können im Laufe des Lebens auf unterschiedlichste Art und Weise auftreten. Hier setzen wir mit unserem Team an, um eine Verbesserung und Stabilisierung der persönlichen Situation zu erreichen – ganz individuell.
Unsere Sozialarbeiter*innen beraten und helfen bei allen Themen rund um die Verbesserung und Stabilisierung der persönlichen Situation. Wir möchten Menschen dazu befähigen, besser für sich zu sorgen.
Wichtigste Ausgangspunkte sind die Sicherstellung von Sozialleistungen und Einkommen sowie die Sensibilisierung der Rechte und Pflichten eines Mieters.
Dabei sind die Unterstützungsbedarfe verschieden: einige benötigen Hilfe im verantwortungsvollen Umgang mit Geld, andere Unterstützung bei der Führung des eigenen Haushalts.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, an unterschiedlichen Freizeitangeboten teilzunehmen. Diese können sowohl interne Veranstaltungen wie z. B. gemeinsame Koch- oder Spielabende sein, oder die Anbindung an externe Angebote oder Vereine beinhalten. Die eigene freie Zeit zu lenken, positiv zu nutzen, sich z. B. (wieder) Hobbies zu widmen, unterstützt einen strukturierten und beständigen Tagesablauf und erhöht die persönliche Zufriedenheit.
Ziel vom ABW ist eine eigenverantwortliche Lebensführung innerhalb der eigenen vier Wände zu entwickeln.
Was bedeutet das konkret?
An wen richtet sich das Angebot?
Das Ambulant Betreute Wohnen richtet sich an volljährige Menschen (männlich, weiblich, divers), deren Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Wer bezahlt das Angebot?
Die Kosten übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die gesetzliche Grundlage ist § 67 SGB XII.
Bei der Beantragung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wer sind wir?
Wir sind ein Team aus Fachkräften der sozialen Arbeit und Pädagogik, das seit Jahren Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten mit und ohne Migrationshintergrund unterstützt und in vielschichtigen Problemsituationen berät.
Unser Team kooperiert sehr eng mit einer Vielzahl an Fachstellen, um eine möglichst optimale Hilfestellung vorzuhalten.
Brauchen Sie Hilfe? … wir melden uns bei Ihnen
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