Die Beteiligung der Ausländerbehörde am Visumsverfahren

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Die Erteilung eines Visums für längerfristige Aufenthalte (nationales Visum) bedarf häufig der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde hat dabei umfangreiche Prüfungspflichten. Das Seminar versetzt Mitarbeitende von Ausländerbehörden in die Lage, Visumfälle rechtssicher zu bearbeiten, und bietet gleichzeitig eine Plattform für den fachlichen Austausch. 

Wesentliche Inhalte:

  • Visumarten
  • Rechtsvorschriften zur Visumerteilung
  • Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörde bei nationalen Visa
  • Praktische Fälle in den Bereichen, Erwerbstätigkeit/Ausbildung, Familiennach-zug, Aufenthalt aus sonstigen Gründen
  • Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Auslandsvertretung
  • Beteiligung der Ausländer-behörden am verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Zielgruppe:

Neue Mitarbeitende von Ausländerbehörden, die im Sachgebiet allgemeines Ausländerrecht und Freizügigkeitsrecht/EU tätig sind.

Anmeldung:

Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular auf www.jusina.de/bildungsplaner möglich, welche für die jeweilige Veranstaltung unter dem Menüpunkt ,,Über uns“ zu finden sind.

*Die Seminargebühr wird pro Person erhoben und ist nach §4 Nr 21 a (bb) UstG umsatzsteuerfrei.
** Die Verpflegung umfasst drei Mittag- und zwei Abendessen inkl. Getränk sowie Getränke, Snacks und Kuchen während der Tagung.
Die Preise enthalten keine Übernachtung. Wir empfehlen zusätzlich die Unterbringung im Tagungshotel Europa-Haus Bocholt.

Seminargebühren 349,-€
Verpflegungsgebühren 98€

Seminarleitung:
Jens Fischbach
Ministerium für Familie,
Frauen, Kultur und Integration
Rheinland-Pfalz

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