Stationäres Wohnen für Frauen und Männer gem. § 67 SGB XII

Unsere stationären Einrichtungen richten sich an alleinstehende Männer und Frauen, die wohnungslos oder von akuter Wohnungslosigkeit bedroht sind. Menschen in dieser Lebenskrise sind häufig nicht in der Lage, die Situation aus eigenen Kräften zu überwinden, weil die sozialen Schwierigkeiten so massiv sind.

Wir halten für diesen Personenkreis zwei nach Geschlechtern getrennte Einrichtungen vor.

Das stationäre Wohnen für Frauen ist im Bocholter Westen verortet und zeichnet sich durch 2 nebeneinander liegende Reihenhäuser mit jeweils 4 Plätzen aus. Ziel der Hilfe nach § 67 SGB XII ist es die Hilfesuchenden dabei zu unterstützen, ihre sozialen Schwierigkeiten bestmöglich zu überwinden, um Schritt für Schritt wieder in geschützte Lebensverhältnisse mit eigenem Wohnraum zu gelangen.

Jusina Wohngruppe - Frauen

Das stationäre Wohnangebot für Männer ist ein ehemaliges Wohnheim für Ordensschwestern, das sich in direkter Nähe zur Innenstadt befindet. Es bietet Platz für 12 Männer, die sich mit ihrer Situation auseinandersetzen möchten und Ziele für ein Leben in Selbständigkeit erarbeiten möchten.

Ein Zugang zu den Wohnangeboten erfolgt über ein externes Hilfeplanverfahren durch eine vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe beauftragte Person, die überprüft, ob die hilfesuchende Person dem Personenkreis gemäß § 67 SGB XII zugeordnet ist. Erst nach der Zustimmung des LWL kann eine Aufnahme erfolgen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Art und Umfang dieser Maßnahme dienen in erster Linie dazu, Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Inhaltlich gestalten sich die Angebote wie folgt:

  • Beratung und persönliche Betreuung für die Hilfesuchenden

  • Hilfen bei der Beschaffung und beim Erhalt einer Wohnung

  • Hilfen zur Erlangung und zur Sicherung des Arbeitsplatzes

  • Hilfen zur Begegnung und zur Gestaltung der Freizeit

  • Hilfen zur Ausbildung

  • Sicherung der finanziellen Grundlagen

  • Schuldenregulierung

  • Finden einer sinnvollen Tagesstruktur

  • Erlernen von sozialem Verhalten in der Gruppe und der Gesellschaft

  • Führung eines gesunden und abstinenten Lebens

  • Haushaltsführung

  • Hygienestandards

  • Klärung beruflicher Perspektiven

  • Individuelle und gemeinsame Freizeitgestaltung

  • Vorbereitung und Hinführung zu einem eigenverantwortlichen Wohnverhältnis

Ziel dieser Hilfen ist es, die Betroffenen zu befähigen, ihre Schwierigkeiten bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ohne fremde Hilfe zu bewältigen und ihnen wieder ein menschenwürdiges, selbständiges und eigenverantwortliches Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

An wen richtet sich das Angebot?

Das stationäre Wohnen richtet sich an volljährige Männer oder Frauen, deren Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie nicht aus eigener Kraft überwinden können.

Wer bezahlt das Angebot?

Die Kosten übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf Grundlage des § 67 SGB XII. Bei der Beantragung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wer sind wir?

Wir sind ein Team aus Fachkräften der sozialen Arbeit und Pädagogik, das seit Jahren Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten mit und ohne Migrationshintergrund unterstützt und in vielschichtigen Problemsituationen berät.

Unser Team kooperiert sehr eng mit einer Vielzahl an Fachstellen, um eine möglichst optimale Hilfestellung vorzuhalten.

Jusina - Jana Warmers

Wohnangebot für Frauen

Jana Warmers

Tel.: +49 2871 2923-450
Mobile: +49 1523 21765-45
E-Mail: jwarmers@jusina.de

Wohnangebot für Männer

Janine Laar

Tel.: +49 2871 1878-058
Mobile: +49 1523 21765-61
E-Mail: jlaar@jusina.de

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