Brückenprojekt Bocholt

Im Brückenprojekt im Gleis 24 findet sozialpädagogisch betreutes Jugendwohnen statt, das sich speziell an jugendliche Geflüchtete richtet, die der Stadt Bocholt zugewiesen wurden.
Es wurde eingerichtet für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren sowie in begründeten Ausnahmefällen auch für junge Erwachsene, deren Situation ein betreutes Wohnen erforderlich macht bzw. deren Verselbstständigung der Begleitung bedarf.

Ziel des Brückenprojektes ist in jedem Fall die Integration in die deutsche Gesellschaft und die Verselbstständigung der jungen Menschen. Im Fokus der Arbeit steht daher die Vermittlung von Sprache, kulturellen Normen und Werten, sowie die Erarbeitung einer beruflichen Perspektive.

Das Team setzt sich aus erfahrenen Fachkräften der sozialen Arbeit und Pädagogik und konzeptionell geeigneten Mitarbeitenden zusammen. Es kooperiert sehr eng mit einer Vielzahl an Fachstellen, um eine möglichst optimale Hilfestellung vorzuhalten.

Bewilligt und finanziert wird die Hilfe über das kooperierende Jugendamt der Stadt Bocholt.

Aufnahmebedingungen

  • Die Bereitschaft zu einer Kontaktaufnahme mit uns

  • Ein Hilfeplan nach § 36 SGB VIII (Sozialgesetzbuch acht)

Ausschlusskriterien

  • Völlig fehlende Kontaktbereitschaft

  • Ablehnung der Hilfeplanvereinbarungen

  • Akute Selbst- oder Fremdgefährdung

  • Sexuelle Übergriffigkeit (Täterproblematik)

  • Erforderlichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen

Wir befinden uns aktuell in der Weiterentwicklung unserer Konzeption. Weitere Informationen folgen bald.

Für die Inanspruchnahme eines der Hilfsangebote ist die Antragstellung bei den jeweiligen Jugendämtern Voraussetzung.

Brauchen Sie Hilfe? …wir helfen Ihnen gerne weiter.

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