Gleis 24

Im Gleis 24 findet sozialpädagogisch betreutes Jugendwohnen statt. Es wurde eingerichtet für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren sowie in begründeten Ausnahmefällen auch für junge Erwachsene, deren Situation ein betreutes Wohnen erforderlich macht bzw. deren Verselbstständigung der Begleitung bedarf.

Das Gleis 24 versteht sich als Vor-Ort-Angebot in Bocholt für Bocholt. Soziale Bezüge bzw. Lebensbezüge (Beziehung zu Familienangehörigen, Anbindung an Vereine etc.) sollen erhalten und ortsnah erreichbar bleiben.

Ziel der sozial-pädagogischen Arbeit im Gleis 24 ist in jedem Fall die Verselbstständigung. Um dieses Ziel zu erreichen, greift ein ganzes Bündel an begleitenden und betreuenden Maßnahmen ineinander. So u.a. ggf. auch die Motivierung der Eltern für die notwendige Unterstützung neu entwickelter Lebensperspektiven bzw. die Hinzuziehung therapeutischer Dienste oder weiterer Fachleute.

Aufnahmebedingungen

  • Die Bereitschaft zu einer Kontaktaufnahme mit uns

  • Ein Hilfeplan nach § 36 SGB VIII (Sozialgesetzbuch acht)

Ausschlusskriterien

  • Völlig fehlende Kontaktbereitschaft

  • Ablehnung der Hilfeplanvereinbarungen

  • Akute Selbst- oder Fremdgefährdung

  • Sexuelle Übergriffigkeit (Täterproblematik)

  • Erforderlichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen

Wir befinden uns aktuell in der Weiterentwicklung unserer Konzeption. Weitere Informationen folgen bald.

Für die Inanspruchnahme eines der Hilfsangebote ist die Antragstellung bei den jeweiligen Jugendämtern Voraussetzung.

Brauchen Sie Hilfe? …wir helfen Ihnen gerne weiter.

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