Hilfe für junge Volljährige
(vgl.§ 41 SGB VIII)
Im Rahmen dieser Hilfe erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfen, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird bis zum 21. Lebensjahr gewährt.
Die Hilfe richtet sich an junge Erwachsene
Ziele der Hilfe sind
Einen Schwerpunkt stellen die sog. Careleaver dar. Diese jungen Menschen sind in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie aufgewachsen und sollen bei ihren Schritten in ein selbständiges Leben verbindlich begleitet und unterstützt werden. Die pädagogische Unterstützung basiert auf dem Hilfebedarf des jungen Menschen, der im Vorfeld mittels eines Fragebogens evaluiert wird und als Grundlage in die Hilfeplanung einfließt.
Wer sind wir?
Wir sind ein Team aus Sozialpädagog*innen, zertifizierten Kinderschutzfachkräften, systemischen Berater*innen, Fachkräften für frühe Hilfen u. a. die seit vielen Jahren Familien, Jugendliche und Kinder in unterschiedlichen Kontexten begleiten und unterstützen.
Für die Inanspruchnahme eines der Hilfsangebote ist die Antragstellung bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erforderlich.
Anika Hüning
Koordinatorin
Bereich ambulante Jugendhilfe
Mobil: +49 1523 21750-72
E-Mail: ahuening@jusina.de