Die aktuellen Gesetzesänderungen sollen die Bemühungen zur Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten fördern. Im Seminar erhalten die Teilnehmenden das Wissen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln im Abschnitt 3 und 4 des AufenthG und einen Überblick zu den Besonderheiten. Gleichzeitig bietet es eine Plattform für den fachlichen Austausch.
Wesentliche Inhalte:
- Überblick über die Regelungen im Abschnitt 3 und 4 des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
- Praktische Fallbeispiele
Zielgruppe:
Mitarbeitende von kommunalen und zentralen Ausländerbehörden, die bereits über Grundkenntnisse im Ausländerrecht verfügen.
Anmeldung
Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular auf www.jusina.de/bildungsplaner möglich, welche für die jeweilige Veranstaltung unter dem Menüpunkt ,,Über uns“ zu finden sind.
*Die Seminargebühr wird pro Person erhoben und ist nach §4 Nr 21 a (bb) UstG umsatzsteuerfrei.
** Die Verpflegung umfasst zwei Mittag- und ein Abendessen inkl. Getränk sowie Getränke, Snacks und Kuchen während der Tagung.
Die Preise enthalten keine Übernachtung. Wir empfehlen zusätzlich die Unterbringung im Tagungshotel Europa-Haus Bocholt.
Seminargebühren 349,-€
Verpflegungsgebühren 98€
Seminarleitung:
Janina Schuldt