Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts – Ausweisung und Verlustfeststellung

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Spätestens seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist die gesetzgeberische Intention, insbesondere die Ausweisung als ordnungsbehördliches Werk-zeug zur Abwehr von Gefahren zu stärken und die Zahl der erlassenen Ausweisungen zu erhöhen. Auch vonseiten der Landesregierungen wird vermehrt auf ein Nebeneinander eines funktionierenden Rückkehr- und Bleibemanagements gedrängt. 

Das Seminar beschäftigt sich mit den verschiedenen Formen der Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts durch Verwaltungsakt sowie der Vertretung der eigenen Partei vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Fokus wird hierbei auf Sachverhalte gelegt, in denen sowohl dem individuellen Ausweisungsschutz des Ausländers als auch dem öffentlichen Interesse an der Aufenthaltsbeendigung besonderes Gewicht zukommt (faktische Inländer, anerkannte Flüchtlinge, ARB, etc.). 

Wesentliche Inhalte:

  • Abschiebungsandrohung /„Rückkehrentscheidung“ nach 2008/115/EG
  • Versagung der Verlängerung / Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Widerruf und Rücknahme
  • Ausweisung langjährig aufhältiger Drittstaatsangehöriger, 
  • Ausweisung ARB-Berechtigter, Daueraufenthaltsberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Geschützte und bei Vorliegen von Abschiebeverboten
  • Verlustfeststellung nach §6 FreizügG/EU
  • Abschiebungsanordnung §58a AufenthG
  • Sachverhaltsermittlung /- aufklärung
  • Klage- und Antrags-verfahren bei aufenthaltsbeendenden Entscheidungen/Maßnahmen

Zielgruppe: 

Beschäftigte kommunaler und zentraler Ausländerbehörden

Anmeldung

Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular auf www.jusina.de/bildungsplaner möglich, welche für die jeweilige Veranstaltung unter dem Menüpunkt ,,Über uns“ zu finden sind.

*Die Seminargebühr wird pro Person erhoben und ist nach §4 Nr 21 a (bb) UstG umsatzsteuerfrei.
** Die Verpflegung umfasst zwei Mittag- und ein Abendessen inkl. Getränk sowie Getränke, Snacks und Kuchen während der Tagung.
 Die Preise enthalten keine Übernachtung. Wir empfehlen zusätzlich die Unterbringung im Tagungshotel Europa-Haus Bocholt.

Seminargebühren 349,-€
Verpflegungsgebühren 98€

Seminarleitung:
Sascha Wolf
Stadt Krefeld

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