Das Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union

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Das Freizügigkeitsgesetz / EU (FreizügG/EU) regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staats-angehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen, Es handelt sich um eine vom all-gemeinen Ausländerrecht weitestgehend losgelöste Rechtsnorm, deren Anwendung in der Praxis häufig Probleme bereitet. Das Seminar gibt einen vertieften Überblick über die Freizügigkeitsrechte und erleichtert eine rechtssichere Anwendung in der ausländerbehördlichen Praxis unter Anwendung der einschlägigen Rechtsprechung. Gleichzeitig bietet es eine Plattform für den Austausch fachlicher Probleme.

Wesentliche Inhalte:

  • Abgrenzung AufenthG-FreizügG/EU
  • Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern
  • Aufenthaltsrechte von Familenangehörigen
  • Daueraufenthaltsrechte
  • Verlustfeststellungen
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Praktische Fälle

Zielgruppe:

Mitarbeitende von Ausländerbehörden, die bereits ein Einführungsseminar besucht haben oder über Grundkenntnisse im Freizügigkeitsrecht/EU verfügen, ihr fachliches Wissen aber noch vertiefen möchten,

Anmeldung

Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular auf www.jusina.de/bildungsplaner möglich, welche für die jeweilige Veranstaltung unter dem Menüpunkt ,,Über uns“ zu finden sind.

*Die Seminargebühr wird pro Person erhoben und ist nach §4 Nr 21 a (bb) UstG umsatzsteuerfrei.
** Die Verpflegung umfasst zwei Mittag- und ein Abendessen inkl. Getränk sowie Getränke, Snacks und Kuchen während der Tagung.
Die Preise enthalten keine Übernachtung. Wir empfehlen zusätzlich die Unterbringung im Tagungshotel Europa-Haus Bocholt.

Seminargebühren 349,-€
Verpflegungsgebühren 98€

Seminarleitung:
Klaus Luft
Stadt Offenbach

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