Das Seminar vermittelt praxisnah und an zahlreichen Fallbeispielen erklärt, die Grundlagen von Scheinehen zu erkennen, Beweise gerichtsfest zu ermitteln und rechtssicher die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zudem vermittelt es einen Einblick in die Neuregelungen zur besseren Verhinderung von Scheinvaterschaften.
Wesentliche Inhalte:
- Begriffe der Ehe und der ehelichen Lebensgemeinschaft
- Abgrenzung Scheinehe und Zweckehe
- Ermittlungsbefugnisse der Ausländerbehörden, Anhörung, Augenschein, örtliche Ermittlungen
- Beweissicherung und eidesstattliche Versicherung
- Rechtliche Konsequenzen, insbesondere Ablehnung und Befristung von Aufenthaltstiteln
- Im Überblick: das gerichtliche Verfahren
- Scheinvaterschaften in der ausländerrechtlichen Historie
- Neuregelungen des Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft, insbesondere die Anwendung des § 85b AufenthG in der ausländerbehördlichen Praxis
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden, die im allgemeinen Ausländerrecht tätig sind, über Grundkenntnisse im Bereich des Familiennachzugs verfügen und ihr fachliches Wissen vertiefen möchten.
Anmeldung:
Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular auf www.jusina.de/bildungsplaner möglich, welche für die jeweilige Veranstaltung unter dem Menüpunkt ,,Über uns“ zu finden sind.
Seminargebühren 359 €
Verpflegungsgebühren 108 €
Seminarleitung:
Oliver Röhr
Verwaltungsgericht Düsseldorf
*Die Seminargebühr wird pro Person erhoben und ist nach §4 Nr 21 a (bb) UstG umsatzsteuerfrei.
** Die Verpflegung umfasst drei Mittag- und zwei Abendessen inkl. Getränk sowie Getränke, Snacks und Kuchen während der Tagung.
Die Preise enthalten keine Übernachtung. Wir empfehlen zusätzlich die Unterbringung im Tagungshotel Europa-Haus Bocholt.
