Im Zuge der Flüchtlingskrise kam es auch zu einer deutlichen Erhö-hung der Zahl ausreisepflichtiger Personen.
Dieses Seminar zeigt Möglich-keiten auf, mit denen in schwieri-gen Fällen (insbesondere bei Täu-schung über die eigene Identität) auch bei Staatsangehörigen von Staaten wie Marokko, Algerien und Indien u. a. , die nicht über die gän-gigen Methoden der Passersatz-papierbeschaffung identifiziert werden können, eine Rückführung ermöglicht werden kann.
Wesentliche Inhalte:
- Bedeutung und Umfang der Klärung der Identität sowie der Mitwirkungs- / Duldungspflichten des Ausländers, auch am Maßstab der§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1a u. 4 AufenthG, 48, 49, 82 AufenthG
- Sachverhaltsaufklärung in schwierigen Fällen
(Befragung, Plausibilitäts-
prüfung, Aufklärung über Social-Media u. a.) - Möglichkeiten ordnungsbehörd-lichen Handelns durch Ordnungs-verfügungen (,,Passverfügung“, medizinische Altersfest-
stellungen u.a.) - Zusammenarbeit mit anderen Stellen
- Potential und rechtliche
Grenzen von Wohnungs-durchsuchungen, Durchsuchung von Personen und Auswertung von Datenträgern - Intensivierung von Passersatz-papierverfahren in Zusammenarbeit mit den ZABen am Beispiel gängiger Zielstaaten
- Ausländerbehördliches Handeln bei erfolgter oder prognostischer Identifizierung
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Ausländerbehörden, die sich mit Identitätsklärung und Passersatzpapierbeschaffung befassen.
Anmeldung:
Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular auf www.jusina.de/bildungsplaner möglich, welche für die jeweilige Veranstaltung unter dem Menüpunkt ,,Über uns“ zu finden sind.
Seminargebühren 359 €
Verpflegungsgebühren 108 €
Seminarleitung:
Sascha Wolf
Stadt Duisburg
*Die Seminargebühr wird pro Person erhoben und ist nach §4 Nr 21 a (bb) UstG umsatzsteuerfrei.
** Die Verpflegung umfasst drei Mittag- und zwei Abendessen inkl. Getränk sowie Getränke, Snacks und Kuchen während der Tagung.
Die Preise enthalten keine Übernachtung. Wir empfehlen zusätzlich die Unterbringung im Tagungshotel Europa-Haus Bocholt.
