Das Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick über die humanitären Aufenthaltsrechte nach dem Aufenthaltsgesetz und deren Anwendung in der behördlichen Praxis. Behandelt werden die verschiedenen Erteilungsgründe aus völkerrechtlichen, politischen und humanitären Gründen, zentrale Nebenbestimmungen sowie aktuelle Praxisfragen zu Identitätsklärung, Reiseausweisen und Passpflichten.
Wesentliche Inhalte:
- Überblick über die humanitären Aufenthaltsrechte nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG (völkerrechtliche, politische und humanitäre Gründe)
- Nebenbestimmungen im humanitären Aufenthaltsrecht
(Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Wohnsitzauflagen) - Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose
(inkl. Anwendung des Staatenlosenübereinkommens) - Bleiberechtsregelungen für integrierte Personen (§ 25a und b AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 4 S. 2 und § 25 Abs. 5 AufenthG
- Verfestigungsmöglichkeiten nach §§ 26 Abs. 3 und 4 sowie § 35 AufenthG
- Praxisfälle und aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Ausländerbehörden mit Grundkenntnissen im Aufenthaltsrecht, die über humanitäre Aufenthaltsrecht zu entscheiden haben.
Anmeldung:
Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular auf www.jusina.de/bildungsplaner möglich, welche für die jeweilige Veranstaltung unter dem Menüpunkt ,,Über uns“ zu finden sind.
Seminargebühren 359 €
Verpflegungsgebühren 108 €
Seminarleitung:
Janina Schuldt
*Die Seminargebühr wird pro Person erhoben und ist nach §4 Nr 21 a (bb) UstG umsatzsteuerfrei.
** Die Verpflegung umfasst drei Mittag- und zwei Abendessen inkl. Getränk sowie Getränke, Snacks und Kuchen während der Tagung.
Die Preise enthalten keine Übernachtung. Wir empfehlen zusätzlich die Unterbringung im Tagungshotel Europa-Haus Bocholt.
