Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts – Ausweisung und Verlustfeststellung

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Spätestens seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist die gesetzgeberische Intention, insbesondere die Ausweisung als ordnungsbehördliches Werk-zeug zur Abwehr von Gefahren zu stärken und die Zahl der erlassenen Auswei-sungen zu erhöhen. Auch vonseiten der Landesregierungen wird ver-mehrt auf ein Nebeneinander eines funktionierenden Rückkehr- und Bleibemanagements gedrängt. 

Das Seminar beschäftigt sich mit den verschiedenen Formen der Be-endigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts durch Verwaltungsakt sowie der Vertretung der eigenen Partei vor der Verwaltungsgerichts-barkeit. Der Fokus wird hierbei auf Sachverhalte gelegt, in denen so-wohl dem individuellen Auswei-sungsschutz des Ausländers als auch dem öffentlichen Interesse an der Aufenthaltsbeendigung beson-deres Gewicht zukommt (faktische Inländer, anerkannte Flüchtlinge, ARB, etc.). 

Wesentliche Inhalte:

  • Abschiebungsandrohung /„Rückkehrentscheidung“ nach 2008/115/EG
  • Versagung der Verlängerung / Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Widerruf und Rücknahme
  • Ausweisung langjährig aufhältiger Drittstaats-angehöriger, 
  • Ausweisung ARB-Berechtigter, Daueraufenthaltsberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Geschützte und bei Vorliegen von Abschiebeverboten
  • Verlustfeststellung nach §6 FreizügG/EU
  • Abschiebungsanordnung §58a AufenthG
  • Sachverhaltsermittlung /- aufklärung
  • Klage- und Antrags-verfahren bei aufenthaltsbeendenden Entscheidungen/Maßnahmen

Zielgruppe: 

Beschäftigte kommunaler und zentraler Ausländerbehörden

Anmeldung:

Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular auf www.jusina.de/bildungsplaner möglich, welche für die jeweilige Veranstaltung unter dem Menüpunkt ,,Über uns“ zu finden sind.

Seminargebühren 359 €
Verpflegungsgebühren 108 €

Seminarleitung:

Sascha Wolf
Stadt Duisburg

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*Die Seminargebühr wird pro Person erhoben und ist nach §4 Nr 21 a (bb) UstG umsatzsteuerfrei.
** Die Verpflegung umfasst drei Mittag- und zwei Abendessen inkl. Getränk sowie Getränke, Snacks und Kuchen während der Tagung.

Die Preise enthalten keine Übernachtung. Wir empfehlen zusätzlich die Unterbringung im Tagungshotel Europa-Haus Bocholt.

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