Notschlafstellen

Mit unseren beiden Notschlafstellen – eine für Mädchen ab 16 bis unter 18 Jahren und eine für Jungen ab 16 bis unter 18 Jahren – bieten wir Jugendlichen, die aus unterschiedlichsten sozialen Gründen keine Unterkunft haben, für einen begrenzten Zeitraum einen nächtlichen Zufluchtsort an. Hier erhalten die Jugendlichen dann eine Grundversorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln sowie die Möglichkeit zur Körperpflege.

Die Jugendlichen sind während ihrer Unterbringung in den Notschlafstellen zwar keinem pädagogischen Erwartungsdruck ausgesetzt, werden aber – sofern möglich – an Hilfeangebote herangeführt, um sie vor einem weiteren Abgleiten zu bewahren.

Für die Unterbringung in den Notschlafstellen ist eine Bewilligung durch den Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport der Stadt Bocholt erforderlich.

Bei den Notschlafstellen handelt es sich um Schlaf- und Versorgungsstätten gemäß § 42 SGB VIII (Sozialgesetzbuch acht).

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