Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket vom Bund unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Mit diesen Leistungen können sie Angebote in Kita, Schule und Freizeit nutzen, wenn sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
In Bocholt hat der Verein jusina e.V. die Aufgabe, Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket zu leisten. Wir bieten ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Institutionen, Vereine und Familien
Familien / Kinder sind anspruchsberechtigt, wenn sie folgende staatliche Leistungen beziehen:
folgende Leistungen werden übernommen:
1. Mittagessen in Kita und Schule
2. Ausflüge und mehrtägige Fahrten (Schulen u. Kitas)
3. Lernförderung
4. Schulbedarfspaket
5. Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (15,- € monatlich für Sportvereine, Musikschule, Babyschwimmen, Museumsbesuche, spezielle Sportausstattung über den Verein wie z.B. Fußballschuhe, uvm.)
Die Anträge sind beim Jobcenter bzw. beim Geschäftsbereich Integration und soziale Leistung zu beantragen. Ansprechpartner ist die jeweilige Sachbearbeiterin oder der jeweilige Sachbearbeiter. Für die Abrechnung der Leistungen 1, 2, 5 erhalten Anspruchsberechtigte eine sogenannte Münsterlandkarte.
Die Anträge dafür finden Sie unter folgendem Link: Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte
Ansprechpartner
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen oder Fragen zu den Leistungen bzw. Abrechnungen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Pascal Bongers
Tel.: +49 1523 21765-56
E-Mail: pbongers@jusina.de
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