jusina.de

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Notschlafstellen

Die vier Notschlafstellen gemäß § 42 SGB VIII sind Schlaf- und Versorgungsstätten mit begrenzter Aufenthaltsdauer.
Wir betreiben eine Notschlafstelle für obdachlose Mädchen ab 14 bis unter 16 Jahren, eine Notschlafstelle für Jungen ab 14 bis unter 16 Jahren, eine Notschlafstelle für Mädchen ab 16 bis unter 18 Jahren und eine Notschlafstelle für Jungen ab 16 bis unter 18 Jahren.
Unsere Notschlafstellen bieten zunächst ein Dach über dem Kopf sowie eine Grundversorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln.
Die Notschlafstellen sollen dazu beitragen, junge Menschen vor einem weiteren Abgleiten zu bewahren und – sofern möglich – wieder an Hilfeangebote heran zu führen.

Eine Bewilligung durch den Fachbereich Jugend, Familie und Sport der Stadt Bocholt ist Voraussetzung für eine Aufnahme in der Notschlafstelle.

Ansprechpartner:
Vos, Hilde