Das Angebot der jusina zu Lese- und Rechtschreibschwäche sowie Dyskalkulie umfasst:
Einzelförderung in einer freundlichen und ruhigen Atmosphäre
- Förderung bei diagnostizierter Lese- und Rechtschreibschwäche oder bei Dyskalkulie
- Erhöhung der Lernmotivation
- Zusammenarbeit mit Eltern und Schulen
- Einbindung in Freizeit- und Sportangebote
Qualifizierte Nachhilfe als Gruppenförderung (gemäß § 32 KJHG)
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Lese- Rechtschreibförderung - Strukturierter Unterricht in Kleingruppen von drei bis sechs Kindern
- regelmäßige Leistungsüberprüfung
- Erhöhung der Lernmotivation
- Steigerung der Kompetenzen in Wort und Schrift
Das Angebot wird ergänzt durch Lernen am PC.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme:
Für eine Inanspruchnahme eines der Hilfeangebote ist die Antragstellung bei den Sozialen Diensten des Fachbereiches Jugend, Familie und Sport der Stadt Bocholt oder des Fachbereiches Jugend und Familie des Kreises Borken erforderlich. Diese nehmen Kontakt zu den jusina-Mitarbeitern auf.
In aktuellen Krisensituationen reagiert jusina schnell und flexibel und richtet bei Bedarf unmittelbar ein erstes Hilfeangebot ein.
Zusammen mit den Hilfesuchenden, dem zuständigen Kostenträger und jusina wird ein Hilfeplan erstellt, der Art und Umfang des Hilfsangebotes beschreibt.
Nach Beendigung der Hilfen steht jusina bei Bedarf und nach individueller Absprache mit dem Kostenträger im Rahmen einer Nachsorge als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Steverding, Michael


