Die Erziehungsbeistandschaft (gemäß § 30 KJHG) ist ein Angebot, das sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche richtet,
- die sich in einer belasteten Lebenssituation befinden.
- die Beziehungsprobleme mit Eltern, Freunden oder in der Schule erleben.
- deren körperliche, geistige oder seelische Entwicklung gefährdet ist.
- die Unterstützung benötigen bei der Rückkehr aus einer Einrichtung oder Psychiatrie.
- die ihr Leben einfach nicht geordnet bekommen, keine Perspektive sehen.
Ziele der Erziehungsbeistandschaft sind:
- die Förderung von Verselbständigung und Eigenverantwortlichkeit.
- wenn möglich, die Förderung der Kommunikation zwischen Jugendlichen und Eltern.
- das Erlernen einer sinnvollen Tagesstruktur.
- die Unterstützung bei schulischen und beruflichen Problemen.
- Anregungen zu aktiver Freizeitgestaltung.
- Unterstützung in Krisensituationen.
Ansprechpartner:Steverding, Michael


