Ampel- Haus
Sozialpädagogisch betreutes Jugendwohnen in unterschiedlichen Formen im Ampel-Haus des Vereins jusina an der Alfred Flender Straße in Bocholt stellt ein individuelles, sozialpädagogisches Betreuungsangebot für Jugendliche ab 16 bis 18 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen auch für junge Erwachsene dar.
Im ersten Obergeschoss, der "gelben Etage", findet betreutes Jugendwohnen in einer Gemeinschaft zu viert statt, das heißt, es befinden sich dort vier Einzelzimmer für jugendliche Jungen und Mädchen. Im ersten Obergeschoss werden die Küche, das Bad mit Dusche und Waschmaschine sowie das Wohn-/Esszimmer und der großzügige Balkon gemeinsam genutzt. Putz- und Kochdienste sowie gemeinsame Freizeitaktionen und Ausflüge z. B. an Wochenenden werden am regelmäßig stattfindenden Gruppenabend festgelegt.
Im zweiten Obergeschoss, der "grünen Etage", stehen zwei Einzelzimmer zur Verfügung, die Küche, das Bad mit Badewanne und Waschmaschine sowie das Wohn-/Esszimmer und der Flur mit Garderobe werden auch hier gemeinsam genutzt. Die Anforderungen an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sind in der grünen Etage relativ höher, um das Leben in Selbstständigkeit und eigener Wohnung vorzubereiten.
Bei völliger Verweigerung, argen Regelverstößen bzw. Rückfall in alte Muster (Drohungen, sprachliche Gewalt etc.) ist eine sanktionierende Rückführung in die "rote Etage" oder in eine Notschlafstelle möglich und vom Jugendlichen signalwirksam und physisch erlebbar in einen kausalen Zusammenhang mit seinem eigenen Verhalten zu bringen. Die rote Etage ist ein karg eingerichtetes Zimmer im Erdgeschoss des Ampelhauses, das diejenige Ruhe und Isolation mit sich bringt, die gelegentlich hilfreich sein kann, um wieder zur Besinnung zu finden.
Jugendliche oder in begründeten Ausnahmefällen Heranwachsende, die aus welchen Gründen auch immer nicht gruppenfähig oder für die Gruppe schädlich sind oder Schutz vor Übergriffen oder einen anonymen Aufenthaltsort benötigen, weil sie beispielsweise gegen ihren Willen verheiratet werden sollen etc., können in einem separierten Apartment, ebenfalls im Erdgeschoss des Ampelhauses, untergebracht werden. Wegen der wie beschrieben flexiblen Nutzungsoptionen nennen wir diese Unterkunft "Flexapartment". Das Flexapartment ist eine Einraumwohnung mit einem Flur, in dem die Single-Küche installiert ist, und einem Bad mit Dusche und Waschmaschine. Das Flexapartment hat einen separaten Eingang, dennoch ist Nähe und letztlich auch eine gewisse Kontrolle über die Anbindung und räumliche Nähe gegeben. Insbesondere ist das Ampelhauspersonal für den Flexapartmentbewohner im Bedarfsfall, z. B. in von Alpträumen geprägten Nächten oder anderen Krisen, direkt ansprechbar.
Darüber hinaus findet betreutes Jugendwohnen in drei außerhalb des Ampelhauses gelegenen Wohnungen statt, deren Mieter die Jugendlichen selbst sind, um Herausforderungen wie das Haushalten und Einsamkeit, aber auch Erhalt des Arbeitsplatzes etc. bewältigen zu helfen.
Das Ampel-Haus versteht sich als vor Ort-Angebot in Bocholt für Bocholt. Unterstützende Faktoren und Systeme wie z.B. die Beziehung zu Familienangehörigen oder die Anbindung an Vereine etc. können weiterhin genutzt werden, soziale Bezüge bzw. Lebensbezüge bleiben erhalten und ortsnah erreichbar.
Das bedeutet mit anderen Worten ein Drei-Stufen-Konzept unter einem Dach:
Stufe Rot: Rote Etage bei fehlender Kooperationsbereitschaft
Stufe Gelb: Wohnen in Gemeinschaft zu viert zwecks Betreuung, Perspektivgewinnung und Einübung von Regeln
Stufe Grün: Bei positivem Verlauf können sich die Jugendlichen „nach oben arbeiten“ bis in den 2. Stock, um dort Verselbstständigung zu üben.

Zielgruppe
Das Ampel-Haus-Angebot richtet sich an männliche und weibliche Jugendliche ab 16 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen auch an junge Erwachsene, deren Entwicklungsstand bzw. Situation sozialpädagogisch betreutes Wohnen erforderlich macht bzw. deren Verselbstständigung der Begleitung bedarf
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im Anschluss an einen Psychiatrieaufenthalt oder an therapeutische Maßnahmen
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um eine orts- und familiennahe Unterbringung zu ermöglichen
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nach und in Krisenintervention, wenn die weitere Perspektive gefährdet ist
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in Familien in Überforderungssituationen
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in Pflegefamilien in einer Ablösephase
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Aufnahmebedingungen
Die Bereitschaft des jungen Menschen zu einer Kontaktaufnahme mit uns.
Ein Hilfeplan nach § 36 SGB VIII.
Ausschlusskriterien
- Völlig fehlende Kontaktbereitschaft
- Ablehnung der Hilfeplanvereinbarungen
- Akute Selbst- und Fremdgefährdung
- Sexuelle Übergriffigkeit (Täterproblematik)
- Erforderlichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen
Ziele
· Verselbstständigung
· Förderung der Selbstständigkeit, Vorbereitung des eigenverantwortlichen, ggf. zunächst betreuten Wohnens
· Kompetenzgewinn, Regeln, Struktur, Verlässlichkeit
· Perspektivenentwicklung, Deeskalation, Schutz
· Aktivierung, Förderung und Stabilisierung individueller Ressourcen, Selbsthilfekräfte und Kompetenzen des jungen Menschen,
Begleitung von Lernprozessen
· Nutzung von Peergroups
· Lernen, Hilfesysteme adäquat zu nutzen
· Begleitung bei Ausbildung/ Berufsausübung
· Räumliche Trennung ohne Beziehungsabbrüche
· Entschärfung und Entlastung für den jungen Menschen und sein Herkunftssystem
· Unterstützung und Stabilisierung des jungen Menschen ggf. unter Hinzuziehung therapeutischer Dienste oder weiterer Fachleute
· Ggf. Motivierung der Eltern für die notwendige Unterstützung neu entwickelter Lebensperspektiven
· Gestaltung und Sicherstellung gelingender Übergängen für junge Menschen in neue Lebensabschnitte
· Vermeidung von Isolation, Vereinsamung und Fehlorientierung
Wissenschaftliche Begleitung
Das Ampelhaus-Team wurde hinsichtlich des Konzepts und der Methoden von einer Projektgruppe der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen begleitet. Die Evaluation dient der Optimierung unseres Angebotes und Evaluationsmethoden sind in unser Konzept mit eingeflossen, um nachhaltig eine Professionalität auf hohem Niveau gewährleiten zu können.
Auslastung
Momentan sind nur wenige Plätze frei.
Ansprechpartner:
Dorn, Iris


