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Ampelhaus Ampel- Haus

Das Ampel-Haus der jusina beherbergt die Notschlafstelle (gemäß § 42 KJHG) für Mädchen und Jungen von 14 bis 16 Jahren, die Jugendwohngruppe (gemäß § 34 KJHG) für Mädchen und Jungen von 14 bis 18 Jahren - in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus - und eine Verselbstständigungswohnung für junge Menschen, die in der Regel aus der Wohngruppe heraus auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden sollen unter Erhalt der Bezugsbetreuung.

Im Rahmen des Wohngruppenangebots werden individualpädagogische und gruppenpädagogische Methoden angewandt. Darüber hinaus werden diverse Beratungs-, Förder- bzw. Trainingsangebote hinsichtlich Schule, Gewaltbereitschaft, Sexualität, Umgang mit Drogen, Bewerbung, Berufstätigkeit angeboten, die zum Teil zusätzlich zum Regel-Betreuungsangebot eingerichtet werden können (Zusatzmodule).

Die Wohngruppe versteht sich als vor Ort-Angebot, beispielsweise im Anschluss an einen Notschlafstellenaufenthalt. Somit wird dem Jugendlichen ermöglicht, protektive Faktoren wie z.B. die Beziehung zu Großeltern oder Anbindung an Vereine etc. weiterhin nutzen zu können, weil auf diesem Weg soziale Bezüge bzw. Lebensbezüge erhalten und ortsnah erreichbar bleiben können.

Es geht bei dieser Unterbringungsform in erster Linie um Krisenintervention, um Perspektivenentwicklung und um die Vermittlung von Struktur, Regeln und Verlässlichkeit.

Sollten Entwicklung und Verhalten der Jugendlichen die Erwartung rechtfertigen, dass eine Verselbstständigung gelingen könnte, besteht die Möglichkeit, das im 2. Obergeschoss desselben Hauses unter Erhaltung der Bezugsbetreuung einzuüben.

Bei völliger Verweigerung bzw. Rückfall in alte Muster ist eine Rückführung in die Notschlafstelle im Erdgeschoss möglich und vom Jugendlichen signalwirksam und physisch erlebbar und somit in einen kausalen Zusammenhang mit seinem eigenen Verhalten zu bringen.

Das bedeutet mit anderen Worten ein Drei-Stufen-Konzept unter einem Dach:
Stufe 1: Notschlafstelle bei fehlender Kooperationsbereitschaft
Stufe 2: Wohngruppe zwecks Betreuung, Perspektivgewinnung und Einübung von Regeln
Stufe 3: Bei positivem Verlauf der Wohngruppenzeit können sich die Jugendlichen „nach oben arbeiten“ bis in den 2. Stock, um dort Verselbstständigung zu üben.

Einzelzimmer in der Wohngruppe  Wohn-/Essraum in der Wohngruppe  Küche in der Wohngruppe

Zielgruppe
Das Wohngruppenangebot richtet sich auch an schwerer erreichbare Jugendliche und deren Familien, die sich infolge ihrer auffälligen oder paradoxen Lösungs- bzw. Abwehrstrategien oft schon im Grenzbereich zwischen Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie und Justiz bewegen und die vielleicht schon Jugendhilfe abgelehnt haben, Jugendpsychiatrieerfahrungen gemacht haben oder in anderen Maßnahmen gescheitert sind, insbesondere

  • im Anschluss an einen Notschlafstellen- oder Jugendschutzstellenaufenthalt.
  • wenn die körperliche, geistige oder seelische Unversehrtheit nicht mehr gewährleistet ist.
  • nach und in Krisenintervention, wenn die weitere Perspektive noch unklar ist.
  • an Familien in Überforderungssituationen.
  • Jugendliche in Pflegefamilien, bei denen ein Abbruch droht.
  • zur Überbrückung von Wartezeiten, z.B. im Übergang in die Kinder- und Jugendpsychiatrie oder bei krankheitsbedingtem Ausfall oder Trennung und Clearing der Erziehungsberechtigten.

Aufnahmebedingungen
Die Bereitschaft des jungen Menschen zu einer Kontaktaufnahme mit uns.
Ein Hilfeplan nach § 36 SGB VIII.


Ausschlusskriterien
  • Völlig fehlende Kontaktbereitschaft
  • Ablehnung der Hilfeplanvereinbarungen
  • Akute Selbst- und Fremdgefährdung
  • Sexuelle Übergriffigkeit (Täterproblematik)
  • Erforderlichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen

Ziele
  • Perspektivenentwicklung, Deeskalation
  • Rückkehr des jungen Menschen ins Elternhaus bzw. Herkunftssystem
  • Ggf. Verselbstständigung
  • Räumliche Trennung ohne Beziehungsabbrüche
  • Gefahrenabwendung durch Bereitstellung eines sicheren und geschützten Ortes (Schutz vor ungewollten Kontakten und Übergriffen jeglicher Art)
  • Entschärfung und Entlastung für den jungen Menschen und sein Herkunftssystem
  • Unterstützung und Stabilisierung des jungen Menschen ggf. unter Hinzuziehung therapeutischer Dienste oder weiterer Fachleute (Zusatzmodule)
  • Vorbereitung eines Psychiatrieaufenthaltes oder anderer Hilfeformen
  • Ressourcen- und lösungsorientierte Initiierung von Veränderungsprozessen bei dem jungen Menschen
  • Aktivierung, Förderung und Stabilisierung individueller Ressourcen, Selbsthilfekräfte und Kompetenzen des jungen Menschen
  • Motivation der Eltern für die notwendige Unterstützung und das Mittragen dieser entwickelten Lebensperspektive
  • Gestaltung und Sicherstellung gelingender Übergänge für junge Menschen in neue Lebensabschnitte bzw. (Betreuungs-) Systeme
  • Qualifizierte Empfehlung zum zukünftigen Hilfebedarf


Wissenschaftliche Begleitung

Das Ampelhaus- Team wurde hinsichtlich des Konzepts und der Methoden von einer Projektgruppe der Hogeschool van Arnhem en Nijmegen begleitet. Die Evaluation dient der Optimierung unseres Angebotes und Evaluationsmethoden sind in unser Konzept mit eingeflossen, um nachhaltig eine Professionalität auf hohem Niveau gewährleiten zu können.  

Auslastung
Momentan sind nur wenige Plätze frei.

Ansprechpartner:
Büger, Marion